Deutsches Fahrabzeichen Klasse I

Zur Prüfung zum DFA I werden Sie zugelassen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA II besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys (nur M- und G-Ponys) müssen mindestens fünf Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Pro Gespann sind in der Regel bis zu vier Bewerber erlaubt.


Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen.

 

Der praktische Teil:

  • Fahren einer Dressurprüfung KI. S für Vierspänner (gem. aktuellem Aufgabenheft mit Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche vor dem letzten Gruß)
  • Fahren einer Dressur für Tandemfahren KI. M
  • Fahren eines Stilhindernisfahrens KI. S für Vierspänner mit Standardanforderungen

 

Der theoretische Teil:

  • Umfassende Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der KI. S

 

Bewertung
Sie müssen sowohl in der praktischen als auch in der theoretischen Teilprüfung mindestens die Gesamtnote 6,5 erreichen. In den Einzelnoten ist ebenfalls die Mindestnote 6,5 erforderlich. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach 3 Monaten wiederholen. Wird eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muss die gesamte Prüfung wiederholt werden. Die gesamte Prüfung ist auch zu wiederholen, wenn 2 Teilprüfungen nicht bestanden wurden.