Deutscher Fahrpass

Der Deutsche Fahr-Pass

Durch den Deutschen Reit-Pass oder den Deutschen Fahr-Pass wird dokumentiert, dass die Inhaber/-innen ein geeignetes Pferd sicher im Gelände unter dem Sattel oder im Gespann vorstellen können und auch die hierfür nötigen theoretischen Kenntnisse haben. Der Deutsche Reit-Pass und der Deutsche Fahr-Pass dienen dabei folgenden Zielen:

Umweltschutz: richtiges Verhalten des/-r Reiters/-in und des/-r Fahrers/-in in Feld und Wald und angepasster Umgang mit Natur und Umwelt

Tierschutz: gegenüber dem Pferd und auch anderen Tieren in der Natur

Unfallsicherheit: Reiter/-innen und Fahrer/-innen sollen mögliche Gefahren kennen und wissen, wie Unfälle zu vermeiden sind

Verständnis und gegenseitige Rücksichtnahme soll dabei ebenfalls gefördert werden, z.B. gegenüber anderen Erholungssuchenden, Landwirten, Förstern und Jägern.

Wer kann teilnehmen?
Alle Bewerber/-innen, die den Basis-Pass Pferdekunde besitzen. (Die Reitweise ist beliebig, Fahrer/-innen müssen das achenbachsche Fahrsystem anwenden.)

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.

Die Pferde/Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein, pro Pferd sind nicht mehr als zwei Reiter/-innen erlaubt, pro Gespann in der Regel nicht mehr als vier Fahrer/-innen.

Wo findet die Vorbereitung und Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Reiter/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, im Fahren ist der Vorbereitungslehrgang Pflicht. Der Lehrgang muss von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt werden.

Die Prüfung kann von Reitvereinen oder Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem “praktischen" und “theoretischen" Teil:

Praktischer Teil:

> Vorbereiten des Pferdes/des Gespanns zum Ausritt bzw. zur Ausfahrt,
> Reit-Pass: Reiten in allen Gangarten, Kolonnenreiten (nebeneinander, überholen, gegeneinander), Einzelgalopp von Punkt zu Punkt, Wegreiten von der Gruppe, Strassenüberquerung; Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B. Kletterstelle, Wassereinritt); auf Wunsch des/-r Bewerbers/-in zusätzlich Springen im Gelände von vier festen Hindernissen (bis zu 80 cm hoch),
> Fahr-Pass: Fahren im Strassenverkehr und in Feld und Wald, Trabstrecken von Punkt zu Punkt, Fahren in der Gruppe, Wegfahren von der Gruppe; Überwinden kleiner natürlicher Hindernisse (z.B. Steigungsstrecken, Wasserstellen),
> Versorgen der Pferde bei Rast oder Unfall.

Theoretischer Teil:
>
Grundkenntnisse der Reit-/Fahrlehre und der Pferdehaltung
> Reiterliches/Fahrerisches Verhalten und Umweltschutz, Reiten/Fahren im Strassenverkehr und in Feld und Wald
> Unfallverhütung
> Erste Hilfe für Reiter/-in bzw. Fahrer/-in und Pferd
> Kenntnisse der einschlägigen Rechtsvorschriften

Wer hat bestanden?
> Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen “bestanden" lauten.
> Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (aber die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
> Beim Reit-Pass wird das erfolgreiche Absolvieren der Aufgabe Springen im Gelände bei Bestehen der Gesamtprüfung gesondert vermerkt. (Das Nicht-Bestehen der Aufgabe Springen im Gelände gilt als “nicht geprüft".)

Welche Weiterbildungen sind möglich?
>
Der Deutsche Reit-Pass ist die Voraussetzung für die Abzeichen im Wanderreiten, Jagdreiten und Distanzreiten sowie für den/die Berittführer/-in.
> Fahrer/-innen können sich mit dem Abzeichen im Wander- und Distanzfahren und mit der Ausbildung zum/-r Gespannführer/-in weiter qualifizieren.