Wanderfahren

Abzeichen im Wanderreiten und Wanderfahren

4.1 Abzeichen im Wanderreiten und -fahren, Stufe 1

Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die längere Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/-fahrten. Ausserdem sollen die Bewerber/-innen die Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.

Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter von 12 Jahren, die den Deutschen Reit-Pass bzw. den Deutschen Fahr-Pass und einen Erste-Hilfe-Kurs (höchstens vier Jahre alt) absolviert haben. Die Reitweise ist beliebig.

Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.

Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird.

Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.

Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei Teilprüfungen, dem ”praktischen" und ”theoretischen" Teil.

Praktischer Teil:
>
Vormustern eines Pferdes an der Hand inklusive Verfassungsprüfung Pferd (Reit-/ Fahrtauglichkeit)
> Vorstellen eines geeigneten Pferdes/Gespanns auf dem Aussenplatz (nach Anweisung)
> Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände (Streckenritt, ca. drei Stunden, gruppenweise), Verfassungsprüfung

Theoretischer Teil:
>
Grundkenntnisse in Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung der Pferde unterwegs
> Grundkenntnisse des Reitens/Fahrens inklusive Ausrüstung Pferd und Anzug Reiter/-in bzw. Fahrer/-in für mehrstündige Ausritte/-fahrten
> Orientierung im Gelände, Wetterkunde
> Richtiges Verhalten im Strassenverkehr und in Feld und Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
> Verhalten bei Unfällen

Wer hat bestanden?
Das Ergebnis muss in beiden Prüfungsteilen ”bestanden" lauten.

Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (aber die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).

Welche Weiterbildungen sind möglich?
Erwerb des Wanderreit- bzw. Wanderfahr-Abzeichens Stufe 2.