Wanderfahren
Abzeichen im Wanderreiten und Wanderfahren
4.1 Abzeichen im Wanderreiten und -fahren, Stufe 1
Die Stufe 1 des Deutschen Wanderreit- bzw. Wanderfahrabzeichens richtet sich an Reiter/-innen oder Fahrer/-innen, die längere Strecken zurücklegen, z.B. mehrstündige Ausritte/-fahrten, Tagesritte/-fahrten. Ausserdem sollen die Bewerber/-innen die Einsatzfähigkeit der Pferde beurteilen können und für sicherheitsorientiertes Verhalten und das Vorgehen in Notsituationen geschult werden.
Wer kann teilnehmen?
Bewerber/-innen mit einem Mindestalter
von 12 Jahren, die den Deutschen Reit-Pass bzw. den Deutschen Fahr-Pass und einen
Erste-Hilfe-Kurs (höchstens vier Jahre alt) absolviert haben. Die Reitweise
ist beliebig.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist an den Veranstalter zu richten.
Wo findet die Vorbereitung und die Prüfung statt?
Im
Vorfeld der Prüfung sollte der/die Bewerber/-in an einem
Vorbereitungslehrgang teilnehmen, der von einem/-r einschlägig erfahrenen
Trainer/-in C - Reiten bzw. Fahren durchgeführt wird.
Die Prüfung kann von Reitvereinen sowie Pferdebetrieben durchgeführt werden, die dem Niveau eines FN-anerkannten Betriebes entsprechen.
Was wird verlangt?
Die Prüfung besteht aus zwei
Teilprüfungen, dem ”praktischen" und ”theoretischen" Teil.
Praktischer Teil:
> Vormustern eines Pferdes an
der Hand inklusive Verfassungsprüfung Pferd (Reit-/ Fahrtauglichkeit)
> Vorstellen eines geeigneten Pferdes/Gespanns auf dem
Aussenplatz (nach Anweisung)
> Lösen einer Orientierungsaufgabe im Gelände
(Streckenritt, ca. drei Stunden, gruppenweise), Verfassungsprüfung
Theoretischer Teil:
> Grundkenntnisse in
Pferdekunde, Pferdehaltung unter besonderer Berücksichtigung der Versorgung
der Pferde unterwegs
> Grundkenntnisse des Reitens/Fahrens inklusive
Ausrüstung Pferd und Anzug Reiter/-in bzw. Fahrer/-in für
mehrstündige Ausritte/-fahrten
> Orientierung im Gelände, Wetterkunde
> Richtiges Verhalten im Strassenverkehr und in Feld und Wald
unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen, Transport von Pferden, Kenntnis
der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes
> Verhalten bei Unfällen
Wer hat bestanden?
Das Ergebnis muss in beiden
Prüfungsteilen ”bestanden" lauten.
Eine nicht bestandene Prüfung kann wiederholt werden (aber die eventuelle Anrechnung eines Prüfungsteiles entscheidet die Prüfungskommission).
Welche Weiterbildungen sind möglich?
Erwerb des
Wanderreit- bzw. Wanderfahr-Abzeichens Stufe 2.