Deutsches Fahrabzeichen Klasse III Vierspänner

Zugelassen zum Erwerb des DFA III (Bronze, Vierspänner) sind grundsätzlich nur Bewerber, die mindestens ein Jahr im Besitz des DFA III (Bronze, Einspänner oder Zweispänner) sind.

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen:

 

Der praktische Teil:

  • sachgemäßes Aufschirren und Anspannen sowie Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
  • richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßigen Abmessen der Leinen und Leinenverschnallung bei Viespännern
  • Fahren und Beherrschen eines Vierspänners in Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf einem Platz und im Verkehr
  • Fahren einer Dressurprüfung Kl. A für Vierspänner gemäß Aufgabenheft.

 

Der theoretische Teil:
Anforderungen entsprechen der Kl. A:

  • erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd
  • Kenntnisse auf dem Gebiet der Fahrlehre insbesondere des Vierspänners, des Fahrlehrgerätes sowie des Leistungsprüfungswesens.
  • Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts und des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände