Deutsches Fahrabzeichen Klasse III
Auch beim Bronzenen Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DFA III müssen Sie allerdings seit mindestens drei Monaten im Besitz des DFA IV sein. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungs-Anforderungen genügen. Für Ponys gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys zur Prüfung eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind in der Regel bis zu vier Bewerber erlaubt.Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen:
Der praktische Teil:
- Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme"
- Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr (gem. Richtlinien Band 5)
- Fahren einer Dressurprüfung Klasse A (gern. aktuellem Aufgabenheft)
- Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A mit Standardanforderungen ohne Abzüge
- Sie fahren dabei ein- und /oder zweispännig.
- Longieren mit der einfachen Longe
Der theoretische Teil:
- Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der KL. A
- Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
- erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, der Veterinärkunde und im Umgang mit dem Pferd
- Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners
- Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
- des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften
                  
                  Bewertung
                  Sie müssen sowohl in der theoretischen wie auch in der praktischen
                  Teilprüfung mindestens die Gesamtwertnote 5,0 erreichen. Auch in den
                  Einzelnoten ist die Mindestnote 5,0 erforderlich. Erreichen Sie diese in zwei
                  oder mehr Einzelelementen nicht, so haben Sie die gesamte Teilprüfung nicht
                  bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht
                  möglich. Die nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb
                  eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Bestehen Sie
                  eine Teilprüfung zweimal nicht, so müssen Sie die gesamte Prüfung
                  wiederholen.