Deutsches Fahrabzeichen Klasse III

Auch beim Bronzenen Fahrabzeichen gibt es keine Altersbeschränkung. Für den Erwerb des DFA III müssen Sie allerdings seit mindestens drei Monaten im Besitz des DFA IV sein. Die vorgestellten Pferde und Ponys müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungs-Anforderungen genügen. Für Ponys gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys zur Prüfung eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind in der Regel bis zu vier Bewerber erlaubt.

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen:

 

Der praktische Teil:

  • Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme"
  • Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr (gem. Richtlinien Band 5)
  • Fahren einer Dressurprüfung Klasse A (gern. aktuellem Aufgabenheft)
  • Fahren eines Stilhindernisfahrens der Klasse A mit Standardanforderungen ohne Abzüge
  • Sie fahren dabei ein- und /oder zweispännig.
  • Longieren mit der einfachen Longe

 

Der theoretische Teil:

  • Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der KL. A
  • Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
  • erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, der Veterinärkunde und im Umgang mit dem Pferd
  • Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners
  • Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes,
  • des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften

 


Bewertung
Sie müssen sowohl in der theoretischen wie auch in der praktischen Teilprüfung mindestens die Gesamtwertnote 5,0 erreichen. Auch in den Einzelnoten ist die Mindestnote 5,0 erforderlich. Erreichen Sie diese in zwei oder mehr Einzelelementen nicht, so haben Sie die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Die nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Bestehen Sie eine Teilprüfung zweimal nicht, so müssen Sie die gesamte Prüfung wiederholen.