Deutsches Fahrabzeichen Klasse II

An der Prüfung zum DFA II können Sie teilnehmen, wenn Sie seit mindestens einem Jahr das DFA III besitzen. Die in den Prüfungen vorgestellten Pferde oder Ponys müssen mindestens vier Jahre alt sein und Prüfungs-Anforderungen genügen. Auch hier gilt die Einschränkung, dass nur M- und G-Ponys eingesetzt werden dürfen. Pro Gespann sind in der Regel bis zu vier Bewerber erlaubt.

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen:

 

Der praktische Teil:

  • Arbeit mit der Doppellonge
  • richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger Leinenaufnahme
  • Fahren und Beherrschen eines Vierspänners im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz und im Verkehr
  • Fahren einer Dressurprüfung KI. M für Vierspänner (gem. aktuellem Aufgabenheft inkl. Abwickeln und Aufwerfen der Peitsche)
  • Fahren eines Stilhindernisfahrens der KI. M für Vierspänner mit Standardanforderungen ohne Abzüge

 

Der theoretische Teil:

  • umfassende Kenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der KI. M
  • Kenntnisse der Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO)
  • erweiterte Kenntnisse der Pferdehaltung, der Veterinärkunde und des Umgangs mit dem Pferd
  • Kenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Vierspänners
  • Kenntnisse in der Arbeit mit der Doppellonge
  • Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften

 

Bewertung
Sie müssen sowohl in der theoretischen als auch der praktischen Teilprüfung mindestens die Gesamtwertnote 6,5 erreichen. In den Einzelnoten ist ebenfalls die Mindestnote 6,5 erforderlich. Erreichen Sie diese in zwei oder mehr Einzelelementen nicht, so haben Sie die gesamte Teilprüfung nicht bestanden. Eine Wiederholung der einzelnen nicht bestandenen Elemente ist nicht möglich. Eine nicht bestandene Teilprüfung können Sie innerhalb eines Jahres, aber frühestens nach drei Monaten wiederholen. Wird eine Teilprüfung zweimal nicht bestanden, so muß die gesamte Prüfung wiederholt werden.