Deutsches Fahrabzeichen Klasse IV

Für die Fahrerinnen und Fahrer, die das Deutsche Fahrabzeichen (DFA) Klasse IV ablegen wollen, gibt es keine Altersbegrenzung. Wenn Sie allerdings unter 18 Jahre alt sind, müssen Sie auf der Kutsche in Begleitung eines Erwachsenen sein, der mindestens das DFA IV besitzt. Voraussetzung ist der Besitz des Basis-Passes Pferdekunde. Die Pferde und Ponys, die in der Prüfung eingesetzt werden, müssen mindestens 4 Jahre alt sein und den Prüfungsanforderungen genügen. Pro Gespann sind in der Regel vier Bewerber erlaubt.

Die Prüfung besteht aus mehreren Teilprüfungen:

 

Der praktische Teil:
Richtiges Auf- und Absteigen mit vorschriftsmäßiger "Leinenaufnahme", Fahren und Beherrschen eines Gespanns im Schritt und Trab mit vorschriftsmäßiger Leinen- und Peitschenführung geradeaus, in Wendungen auf dem Platz, im Gelände und im Verkehr (gem. Richtlinien für Reiten und Fahren, Band 5). Sie fahren dabei ein- und/oder zweispännig. Auf Verlangen der Richter kann Gespannwechsel vorgenommen werden.

 

Der theoretische Teil:
Grundkenntnisse in der Fahrlehre entsprechend den Anforderungen der Klasse A, Pferdehaltung und Umgang mit dem Pferd, Grundkenntnisse im sachgemäßen Aufschirren und Anspannen, Ausspannen und Abschirren eines Ein- und Zweispänners, Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, des Straßenverkehrsrechts, des umweltverträglichen Verhaltens beim Fahren im Gelände und allgemeiner Versicherungsfragen und Rechtsvorschriften.

 

Bewertung
Sie müssen in jeder Teilprüfung die Mindestnote von 5,0 erreichen. Erreichen Sie diese Note in einer Teilprüfung nicht, so können Sie die gesamte Prüfung nach frühestens drei Monaten wiederholen.